- Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die ersten fünf probatorischen Sitzungen und eine biographische Anamnese mit einem 2,3-fachen Steigerungsfaktor ohne formellen Aufwand bzw. ohne vorherige Kostenzusage.
- In dieser Zeit prüfen Klient/-in und Therapeutin, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut werden kann.
- Danach ist die Beantragung der weiteren Psychotherapie in anonymisierter Form an den Gutachter möglich.
- Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist.
- Die ambulante Psychotherapie ist zuzahlungsfrei.
- Die Vorlage der gültigen elektronischen Gesundheitskarte 1x/Quartal und die Angabe der aktuellen Krankenkassengeschäftsstelle ist ausreichend.
- Die Psychotherapeutische Sprechstunde dient zur Abklärung der Therapieindikation, der ersten diagnostischen Einschätzung und der Empfehlung, welches Therapieverfahren oder andere Maßnahmen, wie z.B. Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen für die individuelle Problemlage geeignet sind.
- Danach wird mit der Klientin/dem Klienten entschieden, ob weitere Psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen, Akutbehandlung oder Kurzzeittherapie notwendig sind und bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden können.